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Seminare

ASF – Aufbau­seminar für Fahr­anfänger

Dieses Seminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit.

Das Aufbauseminar wird bei uns in der Fahrschule durchgeführt. Mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern und besteht aus folgenden Teilen:

Vier Theorie Sitzungen jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig bei uns in der Fahrschule dafür anzumelden.

FES - Fahr­eignungs­seminar

Seit dem 01. Mai 2014 hat das Fahreignungsseminar (FES) das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) ersetzt. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.

Verkehrs­pädago­gische Teil­maßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrs­psycho­logische Teil­maßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.
Es kann kurzfristig mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme begonnen werden. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an Denise Johne unter 0175 – 59 49 176.

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