B, B197, B78, B96 und BE
Klasse B
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Schlüsselzahl B197
(B AUSBILDUNG MIT SCHALTUNG UND AUTOMATIK)
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatik und zum Teil auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert werden. Sie darf auch erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt , dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 zG
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B