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L und T

Klasse L

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Bemerkung:

Mindestalter:
16 Jahre

Klasse T

Zugmaschinen:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Bemerkung:
Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt

Mindestalter:
16 Jahre

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