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A, A1, A2, A1 für B196

Liebe Motorrad-Fahrschüler: Wenn es endlich mit der Ausbildung weitergehen darf, braucht ihr zwingend einen eigenen Helm und eigene Motorradkleidung, da wir nur so die vorgeschriebenen Hygienestandards einhalten können.
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Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bemerkung:
Einschluss: AM, A1,A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber  keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkteinstieg

Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg

Dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15kW

Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter:
16 Jahre

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Klasse A2

Führerscheinklasse A2:
Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung:
Einschluss: Am, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:
18 Jahre

Schlüsselzahl B196

Schlüsselzahl B196:
Krafträder der Klasse A1

Bemerkung:
gilt nur innerhalb Deutschlands

kein Aufstieg auf A2 möglich

Mindestalter:
25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B

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