Führerscheinklasse B:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerscheinklasse B96:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 zG
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Führerscheinklasse BE:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B