Liebe Motorrad-Fahrschüler:
Wenn es endlich mit der Ausbildung weitergehen darf, braucht ihr zwingend einen eigenen Helm und eigene Motorradkleidung, da wir nur so die vorgeschriebenen Hygienestandards einhalten können.
Führerscheinklasse A:
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM, A1,A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkteinstieg
Führerscheinklasse A1:
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
-
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Führerscheinklasse A2:
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Einschluss: Am, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
18 Jahre
Schlüsselzahl B196:
Krafträder der Klasse A1
Bemerkung:
gilt nur innerhalb Deutschlands
kein Aufstieg auf A2 möglich
Mindestalter:
25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B